Arbeitsplatz - Bewertung

Beim Arbeitsplatz sind nicht nur rechtliche Randbedingungen zu beachten. Innerhalb der Gesamtheit des Unternehmens ist der Arbeitsplatz nach Organisationseinheiten und betriebswirtschaftlich zu bewerten.

Wesentlich ist auch der Faktor des "Wohfühlens". Auch dabei unterstützen wir Sie nach den letzten Erkenntnissen.

noch Fragen ???   mailto: office@blaschka.at

Dabei können wir Sie unterstützen:

- Was ist ein Arbeitsplatz
- Bewertungsmethoden
- Arbeitsstätten – Gestaltung und Ausstattung
- Radiästhesie
- Feng Shui am Arbeitsplatz

Was ist ein Arbeitsplatz?

Zunächst sind folgende Begriffe zu unterscheiden: Stelle - Planstelle - Arbeitsplatz
Eine Stelle ist die kleinste Organisationseinheit in einer Aufbauorganisation; jede Aufgabe entspricht im Idealfall einer Stelle. Unter dem Begriff "Stelle" versteht man somit die dauerhafte Zuordnung von Aufgaben auf eine organisatorische Position im Rahmen einer Sollorganisation. Es ist hierbei jedoch nicht relevant, ob mit der Erfüllung dieser Aufgabe die Normalarbeitskraft eines Bediensteten ausgelastet ist oder nicht.
Planstellen sind jene Stellen, die aus der Sollorganisation eines bestimmten Bereiches in den Stellenplan aufgenommen werden.
Auf dem Arbeitsplatz werden jene Aufgaben ausgeführt, die dem Arbeitsplatzinhaber zugewiesen wurden. Jeder Arbeitsplatz umfasst in der Regel mehrere Aufgaben, die nach Möglichkeit gleichartig und die Normalarbeitskraft des Bediensteten nicht übersteigen sollen.
Eine Arbeitsplatzbeschreibung ist eine systematische, klare und möglichst objektive Beschreibung des IST-Zustandes. Sie zeigt auf, WAS vom Arbeitsplatzinhaber gemacht wird, WIE es gemacht wird und WARUM ein Arbeitsplatz existiert.
Die Leitungsfunktion ist mit der bestehenden Organisationseinheit verknüpft. Die Leitungsspanne umfasst alle dieser Organisationseinheit zugewiesenen Mitarbeiter in der gesamten Bandbreite der Einstufungen des Personals.
Die Führungsfunktion umfasst nur einen eingeschränkten Teil dieser Organisationseinheit. Die Führungsspanne ist auf die qualifizierten Mitarbeiter eingeschränkt und leitet ihre Wertigkeit primär von jenen Mitarbeitern ab, die dem qualitativen Abbild des Leiters am nächsten stehen.
Das Anforderungsprofil für den Arbeitsplatzinhaber und die Ausbildung sind die Fähigkeiten des Arbeitsplatzinhabers, die für die Bewältigung der Aufgaben, Ziele und Tätigkeiten unmittelbar erforderlich sind.
Sonstige, für die Bewertung maßgebliche Aspekte (z.B. Dimension, messbare Richtgrößen) sind jene Aspekte, die zur Abrundung des Gesamtbildes des Arbeitsplatzes erforderlich sind.
Basis jeder Arbeitsplatzbewertung bildet die durch Organisationsvorschriften oder Geschäftseinteilungen vorgegebene bereichsspezifische Organisation. Sie liefert die Grundlagen für die Aufgabenanalyse, die Parameter für die Anforderungen, die Aussagen über die notwendigen Tätigkeiten und ist mit eine Möglichkeit, die mit dem Arbeitsplatz untrennbar verbundenen Ziele zu definieren. Die Anforderungen, die Aufgaben, die Tätigkeiten und die Ziele aber bilden jene Voraussetzungen, die für Analyse der Arbeitsplatzwertigkeit in seiner Gesamtheit und somit für die Festlegung des Arbeitswertes in erster Linie relevant sind.
Die Arbeitsplatzbeschreibung ist eines von mehreren Führungsinstrumenten in der Praxis, welches vielseitig verwendbar ist. Es sollte daher in jeder Organisationseinheit für jeden Arbeitsplatz eine Arbeitsplatzbeschreibung bestehen.


Bewertungsmethoden:

Auszugehen ist von der Annahme, dass jedem Arbeitsplatz eine Summe von Aufgaben zugewiesen ist, zu deren Besorgung Tätigkeiten zu verrichten sind, die vom Anforderungsprofil gesehen verschiedene Grade von Schwierigkeiten, an Ausbildung bzw. Vorbildung und sonstigen Aspekten aufweisen und demnach verschiedenen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen zuzuordnen sind.
Für die Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe wird von den überwiegenden Aufgaben und damit von den überwiegend zu leistenden Tätigkeiten ausgegangen. Zur Festlegung der überwiegenden Aufgaben dient die Quantifizierung von Tätigkeiten aus der jeweiligen Arbeitsplatzbeschreibung.
Die qualitative Abbildung wird im Wege einer analytischen Untersuchung der einzelnen Tätigkeiten festgestellt, wobei für die einzelnen Tätigkeiten aufgrund von unterschiedlichen Anforderungen und Belastungen, Tatbestandsmerkmale feststellbar sind. Diese Tatbestandsmerkmale wiederum beschreiben die einzelnen Tätigkeiten mit bestimmten, aus der Berufskunde bekannten Begriffsbezeichnungen.
Die detaillierten beschriebenen Teiltätigkeiten und Ausprägungen sind unter den Aspekten bewertungsrelevant zu untersuchen sowie zu klassifizieren. Die dabei angewendeten Aspekte sind allgemein aus der Organisationslehre abgeleitet.
Eine weitere Methode geht genau den umgekehrten Weg. Es wird zuerst die Ist-Situation an Ort und Stelle untersucht, die hier vorgefundenen Tätigkeiten analysiert und beschrieben und sodann wieder anhand der bekannten Aspekte bestimmten Gruppen zugeordnet.
Eine dritte anwendbare Methode analysiert und untersucht die Aufgaben des Arbeitsplatzes und die für die Aufgabenstellungen zumeist von außerhalb der Organisation vorgegebenen Prämissen. Anhand der gestellten Aufgaben werden die vorgegebenen Prämissen im Detail untersucht und analysiert.
Wofür kann eine Arbeitsplatzbeschreibung ein unterstützendes Instrument sein?
An erster Stelle steht die Selbstprüfung für Führungskräfte, um festzustellen, wie weit die eigene Sicht über die Aufbau- und Ablauforganisation der zu führenden Organisationseinheit noch stimmig ist. Weitere Anwendungsbereiche sind z.B. Planung der Organisationsentwicklung der Personalentwicklung, Mitarbeitergespräch, Zielvereinbarungen, Ausbildungsplanung, Ausschreibung von Nachbesetzungen, Ressourcenplanung, Ermittlung von Potentialen und Kenntnissen von Mitarbeiter/Innen und Gehaltsfindung.


Arbeitsstätten – Gestaltung und Ausstattung:

Die Arbeitsstättenverordnung ist mit 1. Jänner 1999 in Kraft getreten und hat damit weitgehend die Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung aus dem Jahr 1983 abgelöst. Sie ist eine der bedeutendsten Durchführungsverordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. (Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl. II Nr. 368 vom 13. Oktober 1998).
Arbeitsräume sind alle Räume, in denen mindestens ein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet ist. Keine Arbeitsräume sind Führer- und Bedienungsstände von Arbeitsmitteln.
Als ständige Arbeitsplätze werden alle Bereiche bezeichnet, in denen sich ArbeitnehmerInnen der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend, während ihrer Arbeit, im regulären Betriebsablauf aufhalten.
Zu beurteilen sind Raumbedarf, Bodenfläche, Luftraum, Belichtung, Beleuchtung, Klima, (Be-)Lüftung, elektrische (elektronische) Anlagen, sanitäre Vorkehrungen, Garderobemöglichkeiten, Verkehrs- und Fluchtwege etc.

Besonderere Vorkehrungen sind dabei auf die Gestaltung von EDV-Arbeitsplätzen (Bildschirmarbeitsplätze) zu treffen.
Wir sind aufgrund unserer Erfahrung bei dieser Frage gerne mit Empfehlungen und Beschaffung von Ausstattungen behilflich.


Radiästhesie:

Wünschelrutengehen (Mutung) dient nicht nur der Auffindung von Wasser, sondern kann auch unterirdische Störfelder anzeigen. Die sogenannten Kreuzungspunkte sind nach Auffassung vieler, zu denen heute auch immer mehr Ärzte gehören, für den Menschen schädlich, wenn er längere Zeit über einer solchen Kreuzung verbringt (Schlafplatz, Arbeitsplatz, etc.). Man kann darüber lächeln, doch immerhin ist diese Technik schon mindestens 6000 Jahre v. Chr. praktiziert worden, wie Höhlenzeichnungen in der nördlichen Sahara aus dieser Zeit aufzeigen. Auch Bodenschätze wurden in späteren Jahrhunderten auf diese Weise gesucht und gefunden. In manchen europäischen Ländern arbeiten heute sogar Krankenhäuser mit Rutengängern zusammen, wenn es um Krebspatienten geht. Bevor diese entlassen werden, mutet ein Rutengänger den Schlafplatz des Patienten zu Hause, um ihm keiner weiteren Belastung auszusetzen.

Es gibt schon genug wissenschaftliche Abhandlungen über physikalische Messungen bezüglich der geopathischen Zonen - für alle, die ernstes Interesse haben.... Wer heute noch behauptet, es gäbe keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Lebensqualität auf eng begrenzten Zonen sehr verschiedenartig sei kann, d.h. dass es gute und schlechte "Plätze" gibt, zeigt damit höchstens, dass er rückständig oder böswillig ist. Es gibt bereits mehrere Pflanzen - Versuchsreihen, Beobachtungsreihen bei Tieren und natürlich bei Menschen........

So ist gerade auch der Arbeitsplatz diesen Störungen ausgesetzt, die sich nicht nur gesundheitlich negativ auswirken, sondern auch die Arbeitsleistungen entsprechend negativ beeinflussen können (Belastbarkeit, Konzentrationsstörungen, Unlust etc.).


Für Ihre Anfrage oder Nachricht bitte mailto: office@blaschka.at

Copyright © 2004 by @blaschka.at